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News
Seit 01.01.2020 ist die Übergangsvorschrift 1.6.1.47 ADR ausgelaufen.
Ab sofort muss jeder Hersteller und Vertreiber eine Prüfungszusammenfassung für nach dem 30.06.2003 hergestellte Zellen und Batterien zur Verfügung stellen.
Weiters darf der Gefahrzettel nach Muster 9 nicht mehr für Lithiumbatterien verwendert werden, seit 01.01.2020 ist nur mehr der Gefahrzettel nach Muster 9A zulässig!
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zur Person: »
Name:Martin Binder
Beruf:Exekutivbeamter bei der Landes-verkehrsabteilung Wien - Fachbereich Autobahn

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